15. September 2026 – Demokratie mit Türsteher: Gewählt werden darf nur, wer den Etablierten gefällt
Am vergangenen Sonntag fanden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt, die ich selbstverständlich aufmerksam verfolgt habe. Bereits im Vorfeld zeigte sich erneut, wie die viel beschworene „wehrhafte Demokratie“ inzwischen mancherorts verstanden wird: Man verteidigt die Demokratie vorsorglich gegen Kandidaten, die womöglich von zu vielen Bürgern gewählt werden könnten.
Auf Betreiben der Spezialdemokraten (SPD) wurden Kandidaten der Alternative für Deutschland ausgeschlossen. Sie könnten angeblich nicht gewährleisten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.
Das ist ausgesprochen fürsorglich. Der Bürger muss sich nun nicht mehr selbst mit unterschiedlichen Kandidaten, politischen Positionen oder gar einer eigenen Wahlentscheidung belasten. Eine Art staatlich betreutes Wählen: Verwaltung und Wahlausschüsse prüfen vorab, welche Auswahl dem mündigen Bürger überhaupt zugemutet werden kann.
Wahlen sollen schließlich keine Wundertüten sein.
Dass Niedersachsen damit keineswegs Neuland betritt, zeigte bereits im Jahr 2025 die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Dort wollte der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul bei der Wahl am 21. September 2025 antreten. Doch der städtische Wahlausschuss verweigerte ihm am 5. August 2025 die Zulassung.
Die amtliche Begründung lautete auch hier: Es bestünden Zweifel daran, dass der Bewerber jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten werde. Als Grundlage diente eine auf Anfrage der Stadt vom rheinland-pfälzischen Innenministerium zusammengestellte Materialsammlung zu öffentlichen Äußerungen und politischen Aktivitäten Pauls. Darin ging es unter anderem um seine Nähe zu Akteuren und Medien der sogenannten Neuen Rechten sowie um Äußerungen zur „Remigration“.
Man muss sich das Verfahren auf der Zunge zergehen lassen: Der Kandidat einer nicht verbotenen Partei sitzt im rheinland-pfälzischen Landtag, darf dort Gesetze beraten, über den Landeshaushalt abstimmen und politische Entscheidungen mittragen – aber den Bürgern von Ludwigshafen durfte er nicht zur Wahl gestellt werden.
Für die Arbeit als Landtagsabgeordneter reichte die Verfassungstreue offenbar noch aus. Für einen Platz auf dem Stimmzettel wurde dagegen vorsorglich die politische TÜV-Plakette abgekratzt.
Joachim Paul zog vor Gericht. Sein Eilantrag blieb sowohl vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße als auch am 25. August 2025 vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erfolglos. Kurz vor der Wahl scheiterten auch seine Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.
Dabei ist eine wichtige juristische Feinheit festzuhalten: In diesen Eilverfahren wurde nicht abschließend entschieden, ob Paul tatsächlich verfassungsuntreu ist. Die Gerichte verwiesen insbesondere auf den Grundsatz, dass Streitigkeiten über Wahlfehler grundsätzlich erst nach der Wahl im dafür vorgesehenen Wahlprüfungsverfahren geklärt werden sollen.
Übersetzt in die Sprache des Alltags: Zuerst findet die Wahl ohne den Bewerber statt, danach darf geprüft werden, ob er vielleicht doch hätte teilnehmen dürfen.
Das ist ungefähr so tröstlich wie die Mitteilung, dass man nach Abfahrt des Zuges selbstverständlich noch gründlich untersuchen werde, ob der Fahrgast zu Unrecht auf dem Bahnsteig festgehalten wurde.
So wurde in Ludwigshafen nicht allein darüber abgestimmt, welcher Kandidat Oberbürgermeister werden sollte. Schon vorher wurde entschieden, welche Kandidaten der Wählerschaft überhaupt vorgeführt werden durften.
Der Bürger behielt sein Kreuz, seinen Stimmzettel und das gute Gefühl einer freien Auswahl – nur Joachim Paul fehlte auf der Speisekarte.
Der Fall Ludwigshafen ist deshalb keine historische Fußnote. Er ist die moderne Fortsetzung desselben politischen Lehrstücks: Wer einen unerwünschten Bewerber nicht an der Wahlurne besiegen möchte, kann versuchen, ihn bereits an der Eingangstür zur Wahl abzuweisen. Demokratie mit Türsteher eben: Einlass nur nach politischer Gesinnungsprüfung.
Neu ist dieses Verfahren allerdings keineswegs. Schon die Nationaldemokraten durften vor Jahrzehnten erleben, wie Kandidaten und Wahlvorschläge mit verwaltungsrechtlichem Begleitschutz aus dem Rennen genommen wurden. Auch ich selbst erhielt eine kostenlose Lehrstunde darin, wie erstaunlich beweglich demokratische Grundsätze werden können, sobald ein politisch unerwünschter Bewerber tatsächlich Stimmen erhalten könnte.
Obwohl ich noch im Jahr 2008 bei der Bürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland kandidiert und immerhin mehr als neun Prozent der Stimmen erhalten hatte, war spätestens danach klar: Als vollkommen ungefährliches folkloristisches Beiwerk ließ ich mich offenbar nicht länger abtun.
Zwei Jahre später lebte ich mit meiner Familie in Herschberg. Dort hatten wir eine Gaststätte mit angeschlossener Wohnung angemietet. In den Räumen der Gaststätte betrieben wir das „Haus der Demokratie“. Herschberg gehörte damals zur Verbandsgemeinde Wallhalben, und so entschloss ich mich, im Jahr 2011 auch dort für das Amt des Verbandsgemeindebürgermeisters zu kandidieren.
Das alles beherrschende politische Thema war damals die geplante Zwangsfusion der Verbandsgemeinde Wallhalben mit der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen. Die Entscheidung darüber sollte nicht nur die kommunalen Strukturen, sondern auch die künftige Identität der gesamten Verbandsgemeinde prägen.
Ursprünglich deutete alles auf eine klare und übersichtliche Wahl hin: Auf dem Stimmzettel sollten im Wesentlichen nur zwei Namen stehen – Berthold Martin von den Freien Wählern und meiner. Die Bürger hätten somit eine echte Wahl zwischen zwei Kandidaten und zwei unterschiedlichen politischen Positionen gehabt. Doch offenbar erschien selbst diese überschaubare Auswahl manchen Verantwortlichen bereits als ein kaum zumutbares Überangebot an Demokratie.
Berthold Martin trat für die geplante Fusion ein, ich lehnte sie entschieden ab. Damit hätten die Bürger nicht lediglich zwischen zwei Personen, sondern zugleich zwischen zwei eindeutig voneinander unterscheidbaren politischen Richtungen wählen können:
Die Bürgermeisterwahl wäre damit praktisch zu einer Abstimmung über die Zukunft der Verbandsgemeinde Wallhalben geworden. Wer Martin wählte, sprach sich für den eingeschlagenen Fusionskurs aus. Wer mich wählte, setzte ein deutliches Zeichen für die Eigenständigkeit der Verbandsgemeinde.
Übersichtlicher kann eine demokratische Entscheidung kaum sein.
Doch dann ereignete sich kurz vor Toresschluss ein kleines kommunalpolitisches Wunder.
Kaum war meine Kandidatur bekannt, entdeckten auch SPD und CDU plötzlich ihre bis dahin offenbar sorgfältig verborgene Begeisterung für eigene Bürgermeisterkandidaten. Wo zunächst nur Berthold Martin und ich als Bewerber vorgesehen waren, standen auf einmal vier Kandidaten bereit.
Entsprechende Planungen hatten entweder zuvor tatsächlich nicht existiert – oder sie waren so geheim betrieben worden, dass selbst Teile der eigenen Parteibasis nichts davon erfahren hatten. Vermutlich fanden die Aufstellungsversammlungen in einem besonders gut abgeschirmten demokratischen Geheimraum statt. Öffentlichkeit hätte schließlich Fragen stellen können – und Fragen gelten in manchen Parteizentralen bereits als lästige Vorstufe zur Mitbestimmung.
Man hätte die Bürger einfach zwischen Fusion und Eigenständigkeit entscheiden lassen können. Doch eine derart übersichtliche Wahl wäre vermutlich zu viel direkte Demokratie auf einmal gewesen.
Am 26. September 2011 ließ der Wahlausschuss meinen Wahlvorschlag zunächst ordnungsgemäß zu. Damit drohte endgültig das, was in einer sorgfältig betreuten Demokratie schnell zum Ernstfall werden kann: eine echte politische Alternative mit einer klaren Botschaft.
Die Bürger hätten die zentrale kommunalpolitische Streitfrage selbst beantworten können. Für überzeugte Demokraten wäre eine solche Wahl ein Grund zur Freude gewesen. Für manche Spezialdemokraten war sie offenbar eher ein Fall für den politischen Katastrophenschutz.
Mein Gedanke war geradezu revolutionär: Wenn die Bürger einen erklärten Gegner der Fusion wählen, müssten die politischen Verantwortlichen ihr Vorhaben zumindest noch einmal überdenken.
In Herschberg war ich bekannt. Ob ich überall beliebt war, sei dahingestellt. Aber bekannt war ich, und mehrere Bürger erklärten mir, dass sie mich wählen wollten oder ihre Stimme bereits per Briefwahl für mich abgegeben hätten.
Damit begann offenbar die eigentliche Gefahrenlage.
Am 11. Oktober 2011 beanstandete auf einmal die Kreisverwaltung meine zuvor erfolgte Zulassung. Zwischen der amtlichen Zulassung meines Wahlvorschlags und der plötzlich entdeckten demokratischen Unverträglichkeit lagen gerade einmal 15 Tage.
Die West-Stasi hatte mal wieder zugeschlagen!
Das ist bemerkenswert: Am 26. September war ich noch wählbar, am 11. Oktober offenbar bereits eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Verfassungsfeindlichkeit kann in Deutschland anscheinend schneller reifen als ein Pfälzer Federweißer.
Noch bemerkenswerter war, dass zwischen der Beanstandung und dem ursprünglich vorgesehenen Wahltermin nur 19 Tage lagen. Die Wahlvorbereitungen liefen, der Wahlkampf hatte begonnen und Briefwahlstimmen sollen bereits abgegeben worden sein. Doch nun wurde der geplante Urnengang gestoppt und der Wahltermin vom 30. Oktober 2011 auf den 22. Januar 2012 verschoben.
Der Wähler hatte also bereits seine Eintrittskarte zur Demokratie in der Hand – da wurde die Vorstellung kurzfristig abgesagt, weil einer der Darsteller der Regie nicht mehr gefiel.
Man könnte meinen, eine einmal erfolgte Zulassung habe Bestand. Doch in der Spezialdemokratie gilt offenbar ein erweitertes Rückgaberecht: Kandidaten können auch nachträglich aus dem Sortiment genommen werden, sobald sich herausstellt, dass Nachfrage besteht.
Am 2. November 2011 trat der Wahlausschuss erneut zusammen. Dieses Mal wurde mein Wahlvorschlag nicht mehr zugelassen. Derselbe Bewerber, dieselben politischen Ansichten, aber plötzlich ein anderes amtliches Gütesiegel.
Aus „zugelassen“ wurde „nicht zugelassen“.
So einfach kann Demokratie sein, wenn man über einen Radiergummi, einen Sitzungskalender und die richtige Mehrheit im Ausschuss verfügt.
Ich ging gegen diese Entscheidung gerichtlich vor. Doch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße bestätigte am 13. Dezember 2011 die Nichtzulassung meines Wahlvorschlags. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 3 L 1061/11.NW.
Damit war die Demokratie schließlich gerettet: Nicht etwa durch eine Wahlentscheidung der Bürger, sondern durch die erfolgreiche Verhinderung einer solchen Wahlentscheidung.
Natürlich kann man darauf verweisen, dass ein Gericht die Entscheidung bestätigt hat. Juristisch war die Sache damit zunächst entschieden. Politisch bleibt dennoch die bemerkenswerte Dramaturgie:
Am 26. September 2011 wurde mein Wahlvorschlag zugelassen.
Am 11. Oktober 2011 beanstandete die Kreisverwaltung diese Zulassung.
Die für den 30. Oktober vorgesehene Wahl wurde verschoben.
Am 2. November wurde meine Kandidatur beim zweiten Anlauf abgelehnt.
Am 13. Dezember bestätigte das Verwaltungsgericht diese Entscheidung.
Am 22. Januar 2012 durfte schließlich gewählt werden – nun allerdings ohne den Kandidaten, der gegen die Zwangsfusion angetreten war.
Das war verwaltungstechnisch zweifellos elegant: Statt sich mit einem möglicherweise unangenehmen Wahlergebnis herumzuschlagen, entfernte man vorsorglich den Kandidaten, der dieses Ergebnis hätte verursachen können.
Warum mühsam Wähler überzeugen, wenn man die Auswahl auf dem Stimmzettel rechtzeitig korrigieren kann?
So funktioniert Demokratie mit eingebautem Sicherheitsnetz: Zunächst lässt man einen Kandidaten zu. Dann stellt man fest, dass er womöglich Zuspruch erhält. Anschließend beanstandet man seine Zulassung, verschiebt die gesamte Wahl und sorgt im zweiten Verfahren dafür, dass er nicht mehr antreten darf.
Der Bürger darf natürlich weiterhin frei wählen – allerdings nur aus dem staatlich geprüften Sortiment.
Das erinnert an ein Restaurant, in dem der Gast frei aus fünf Gerichten wählen darf, nachdem der Wirt vorsorglich alles von der Karte gestrichen hat, was ihm persönlich nicht schmeckt. Anschließend erklärt man feierlich, niemand habe die Gäste bei ihrer freien Bestellung behindert.
Genau darin liegt die besondere Genialität der Spezialdemokratie: Man muss kein Wahlergebnis korrigieren, wenn man bereits vorher die Kandidatenauswahl korrigiert.
Und anschließend treten dieselben Parteien mit ernster Miene vor die Kameras und rätseln darüber, warum immer mehr Bürger das Vertrauen in Parteien, Behörden und demokratische Institutionen verlieren.
Warum nur?
Es bleibt eines der großen ungelösten Geheimnisse unserer Zeit.
Vielleicht sollte man solche Wahlen künftig ehrlicher bezeichnen:
„Unverbindliche Bürgerbefragung aus behördlich vorgeprüftem Kandidatensortiment – Änderungen und Ausschlüsse vorbehalten.“
Oder noch kürzer:
Sie dürfen frei wählen. Aber bitte nur die Richtigen.
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